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Eine Nudelzutatenliste lesen

Getreideart: Hartweizen, Weichweizen oder Mischung?

Das Zutatenverzeichnis nach Art. 18 LMIV (EU-Verordnung Nr. 1169/2011) listet alle Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt der Herstellung. Bei Nudeln steht das Getreide daher immer an erster Stelle — und genau hier lohnt der erste Blick.

Klassische italienische Pasta besteht aus Hartweizengrieß (Semola di grano duro). Hartweizengrieß enthält mehr Protein und Gluten als Weichweizen, was der Nudel Bissfestigkeit und einen niedrigeren glykämischen Index gibt. Steht dagegen Weichweizenmehl oder schlicht „Weizenmehl" an erster Stelle, handelt es sich um ein günstigeres Produkt mit weicherer Textur nach dem Kochen.

Manche Packungen kombinieren beides. Steht Hartweizengrieß vorne und Weichweizenmehl dahinter, ist der Grieß-Anteil größer — aber nicht zwingend dominant. Ohne QUID-Deklaration (Quantitative Ingredient Declaration) nach Art. 22 LMIV müssen Hersteller den genauen Prozentanteil nur dann ausweisen, wenn die Zutat im Produktnamen hervorgehoben wird oder auf der Verpackung bildlich betont erscheint. Wird also auf der Packungsfront „mit Hartweizengrieß" beworben, muss der Prozentsatz im Zutatenverzeichnis stehen.

Alternativen wie Dinkelmehl, Vollkornweizenmehl, Hülsenfruchtmehl (Linsen, Kichererbsen) oder glutenfreie Varianten (Mais, Reis, Buchweizen) erschließen sich ebenfalls aus der Getreideart an erster Stelle.

Eier: Frisch, getrocknet — und aus welcher Haltung?

Eierteigwaren müssen nach der deutschen Teigwarenverordnung mindestens drei Vollei pro 100 g Teigwarenmehl enthalten, damit die Verkehrsbezeichnung „Eiernudeln" zulässig ist. Das entspricht einem Flüssigeiäquivalent von etwa 5,5 %. Produkte mit weniger Ei dürfen sich nicht „Eiernudeln" nennen.

Im Zutatenverzeichnis erscheinen Eier als:

  • „Vollei" oder „Frischei": frisches pasteurisiertes Ei
  • „Trockenei" oder „Volleipu lver": getrocknetes Ei, technologisch gleichwertig, etwas geringere sensorische Frische
  • „Flüssigei": pasteurisiertes Flüssigeiprodukt

Die Haltungsform erscheint im Zutatenverzeichnis nicht automatisch. Nur wenn der Hersteller freiwillig „Freiland-Eier" oder „Bio-Eier" angibt, ist diese Information vorhanden — und dann auch durch die entsprechende Zertifizierung (z. B. EU-Öko-Verordnung Nr. 2018/848) gedeckt. Fehlt ein solcher Hinweis, stammen die Eier in aller Regel aus Bodenhaltung oder Käfighaltung, ohne dass dies deklarationspflichtig wäre.

Bei der QUID-Deklaration gilt: Steht „Eiernudeln" auf der Packung oder ist ein Ei abgebildet, muss der Eianteil in Prozent angegeben sein.

Zusätze: Was steckt hinter E-Nummern und Aromen?

Klassische Pasta benötigt keine Zusatzstoffe. Tauchen im Zutatenverzeichnis dennoch Einträge auf, lohnt ein genauer Blick.

Zutat/ZusatzstoffFunktionKennzeichnungspflicht
Guarkernmehl (E 412)Verdickungsmittel, verbessert KochfestigkeitName + E-Nummer
Riboflavin (E 101)Farbstoff (Gelbfärbung), auch als Vitamin B2 deklariertName + E-Nummer oder Funktionsname
„natürliches Aroma"GeschmacksverstärkungKategorie „Aroma" + Herkunftshinweis, wenn möglich
Kurkuma-Extrakt (E 100)Farbstoff (Gelbton ohne Ei)Name + E-Nummer
Gluten (als Zusatz)Kleberprotein zur TeigstabilisierungAllergenkennzeichnung nach Anhang II LMIV, fett/kursiv hervorgehoben

Allergene nach Anhang II LMIV — darunter Gluten (Weizen, Dinkel, Kamut etc.), Eier und Sellerie — müssen im Zutatenverzeichnis grafisch hervorgehoben sein, zum Beispiel durch Fettdruck. Fehlt diese Hervorhebung, liegt ein formaler Kennzeichnungsfehler vor.

Herkunftsangabe: Wann muss der Ursprung draufstehen?

Bei Nudeln besteht — anders als bei frischem Fleisch oder Honig — keine generelle Pflicht zur Herkunftskennzeichnung des Weizens. Freiwillige Angaben wie „Hergestellt in Deutschland" oder „Hartweizengrieß aus Italien" sind erlaubt, müssen aber der Wahrheit entsprechen und dürfen nicht irreführend sein (Art. 7 LMIV).

Trägt ein Produkt eine geschützte geografische Angabe (g.g.A.) oder eine geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) nach EU-Verordnung Nr. 1151/2012, sind Herkunft und Produktionsmethode rechtlich geschützt. Entsprechende Logos auf der Verpackung sind keine Marketingerfindungen, sondern amtlich eingetragene Gütezeichen.

Steht auf der Packung ein Ursprungsland, gilt: Der Inverkehrbringer (Name und Adresse, Pflichtangabe nach Art. 9 Abs. 1 lit. h LMIV) muss auf der Verpackung stehen — das ist aber nicht gleichbedeutend mit dem Herstellungsland. Ein in Deutschland ansässiger Importeur kann Pasta aus einem anderen EU-Land vertreiben, ohne das Produktionsland nennen zu müssen, sofern kein Irrtum entsteht.

Nettofüllmenge: Mehr als eine Zahl

Die Nettofüllmenge ist nach Art. 9 Abs. 1 lit. e LMIV Pflichtangabe und wird bei Nudeln in Gramm (g) oder Kilogramm (kg) angegeben. Für den Preisvergleich entscheidend ist der Grundpreis (Preis je 100 g oder 1 kg), den Händler nach der Preisangabenverordnung (PAngV) auszeichnen müssen — sofern die Ware nicht ausschließlich online verkauft wird, wo besondere Darstellungsregeln gelten.

Beachten Sie: Packungen mit identisch aussehendem Format können unterschiedliche Füllmengen enthalten (z. B. 400 g vs. 500 g). Diese sogenannte Mogelpackungs-Problematik ist legal, solange die korrekte Nettofüllmenge gut lesbar angegeben ist. Die Mindestschriftgröße für die Nettofüllmenge richtet sich nach Art. 13 LMIV: Ab einer Verpackungsfläche von mehr als 80 cm² gilt eine Mindesthöhe von 3 mm.

Was Sie beim Kauf konkret prüfen sollten

  1. Getreideart zuerst: Steht „Hartweizengrieß" an erster Stelle? Wird er werblich betont, muss der Prozentsatz danebenstehen.
  2. Eiangabe prüfen: Werden „Eiernudeln" versprochen, muss der Eigehalt deklariert sein — und mindestens 3 Vollei je 100 g Mehl entsprechen.
  3. Allergene kontrollieren: Alle 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene müssen im Zutatenverzeichnis fett oder anderweitig hervorgehoben sein.
  4. Zusatzstoffe hinterfragen: Klassische Pasta braucht keine E-Nummern. Stehen mehrere drin, prüfen Sie die Funktion — oft handelt es sich um Farbstoffe oder Stabilisatoren.
  5. Grundpreis vergleichen: Nie die Packungsgröße, immer den Preis je 100 g als Vergleichsgröße nutzen.
11.09.2026 · Nudeln.net Redaktion