Teigware ist ein lebensmittelrechtlicher Oberbegriff für geformte, getrocknete oder frische Erzeugnisse auf Basis von Getreidegriess, Grießmehl, Dunst oder Mehl, die mit Wasser, Ei oder beidem zu einem festen Teig verarbeitet werden. In Deutschland regelt die Teigwaren-Verordnung (in der Fassung von 1981, zuletzt geändert 1998) die zulässigen Rohstoffe, Zutaten und Verkehrsbezeichnungen. Die EU-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sowie die allgemeinen Vorschriften des Lebensmittelrechts ergänzen den Rahmen auf europäischer Ebene.
Der Alltagsbegriff „Nudel" wird oft synonym verwendet, ist rechtlich aber enger gefasst: Er gilt hauptsächlich für Eiernudeln mit einem Mindestgehalt von 3 Hühnereiern je 1 kg Mehl bzw. Griess (entspricht etwa 180 g Vollei je kg). Produkte ohne diesen Ei-Anteil dürfen nicht als „Eiernudeln" bezeichnet werden.
Rohstoffe und Herstellungsschritte
Die Rohstoffbasis bestimmt Qualität und Bezeichnung der Teigware:
Hartweizengrieß (Semolina): Standardrohstoff für industrielle Trockenpasta; hoher Glutenanteil sorgt für Bissfestigkeit (al dente-Eigenschaft).
Weichweizenmehl oder -dunst: Basis für viele frische Teigwaren, Spätzle und ostasiatische Nudeln.
Eier: Erhöhen Proteingehalt, Farbe und Bindung; Pflichtangabe auf der Verpackung.
Der Herstellungsprozess folgt einem klar definierten Ablauf: Mischen der Rohstoffe → Kneten (Teigentwicklung, Glutenaufbau) → Formen (Pressen, Walzen, Strangpressen, Schneiden) → Trocknen bei 40–90 °C oder frisches Verwenden. Der Feuchtigkeitsgehalt der fertigen Trockenware darf laut Teigwaren-Verordnung maximal 13 % betragen; Frischteigwaren liegen üblicherweise bei 25–30 % Restfeuchte.
Varianten und Klassifizierung
Typ
Rohstoff (Hauptbasis)
Restfeuchte
Typische Beispiele
Trockene Teigwaren
Hartweizengrieß
≤ 13 %
Spaghetti, Penne, Fusilli
Frische Teigwaren
Weichweizenmehl + Ei
25–30 %
Tagliatelle, Tortellini
Eiernudeln (Trocken)
Hartweizengrieß + Ei
≤ 13 %
Bandnudeln, Mie-Nudeln
Glutenfreie Teigwaren
Mais-, Reis- oder Hülsenfrüchtemehl
≤ 13 %
Reisnudeln, Kichererbsenpasta
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Pasta ist der international gebräuchliche, aus dem Italienischen stammende Begriff, der im deutschen Handel weitgehend synonym mit Teigware verwendet wird, rechtlich aber keine eigenständige Kategorie bildet. Couscous gilt nach EU-Recht als Teigware, obwohl er nicht geformt, sondern gedämpft und gerollt wird. Knödel und Klöße hingegen fallen nicht unter Teigwaren, da sie keine geformten, getrockneten Erzeugnisse sind, sondern aus Massen hergestellt werden. Backwaren wie Brot teilen zwar den Rohstoff Mehl, werden jedoch durch Backen aufgeschlossen und unterliegen einer anderen Produktgruppe des Lebensmittelrechts.
Worauf Sie bei Auswahl und Verwendung achten sollten
Achten Sie beim Kauf auf die Verkehrsbezeichnung: „Eiernudeln" und „Teigwaren mit Ei" sind rechtlich unterschiedlich. Prüfen Sie die Rohstoffangabe – Hartweizengrieß als erste Zutat ist ein verlässlicher Indikator für gute Kochstabilität. Bei glutenfreien Produkten muss die Angabe „glutenfrei" explizit auf der Packung stehen (Grenzwert ≤ 20 mg/kg gemäß Verordnung (EG) Nr. 41/2009). Frische Teigwaren sind keine Trockenware und müssen im Kühlregal gelagert werden; die deutlich kürzere Haltbarkeit ist auf dem Etikett zwingend ausgewiesen.
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