Eierteigware — Definition und Bedeutung bei Teigwaren
Definition: Was sind Eierteigwaren?
Eierteigware bezeichnet eine nach der deutschen Teigwarenverordnung (in der Fassung von 1981, zuletzt geändert 2010) geschützte Produktkategorie innerhalb der Teigwaren. Als Eierteigware darf ein Produkt nur dann bezeichnet werden, wenn es auf 100 g Getreideerzeugnisse – also Hartweizengrieß oder Weichweizenmehl – mindestens drei Hühnervollei oder die entsprechende Menge Eierprodukte enthält. Das Flüssigkeitsbedürfnis des Teiges wird vollständig durch die Eier gedeckt; ein separater Wasserzusatz ist nicht zulässig.
Die Bezeichnung gehört damit zur Gruppe der Teigwaren im lebensmittelrechtlichen Sinne, also Erzeugnissen aus Getreidemahlprodukten, die zu Teig verarbeitet und anschließend getrocknet oder frisch in den Verkehr gebracht werden.
Kennwert: Der Mindesteigehalt
Der zentrale Kennwert ist der Mindesteigehalt von drei Volleiern je 100 g Getreideerzeugnisse, was einem Flüssigeigewicht von rund 180 g pro 1 kg Getreideanteil entspricht. Hersteller können anstelle von frischen Volleiern auch Trockenei, Flüssigei oder gefrorenes Ei einsetzen, sofern die äquivalente Eimenge nachgewiesen wird.
Produkte mit einem höheren Eigehalt – häufig sechs oder acht Eier je 100 g – dürfen als „Eiernudeln mit 6 Eiern" o. ä. ausgelobt werden, solange die entsprechende Menge korrekt deklariert ist. Ein höherer Eigehalt beeinflusst Farbe, Geschmack und Textur: Der Teig wird gelber, aromatischer und nach dem Garen bissfester.
Abgrenzung zu verwandten Begriffen
Begriff
Eigehalt
Flüssigkeitszusatz
Teigware
nicht vorgeschrieben
Wasser erlaubt
Eierteigware
mind. 3 Eier / 100 g
kein Wasser
Frische Eierteigware
mind. 3 Eier / 100 g
kein Wasser, nicht getrocknet
Die einfache Teigware (auch „Nudel" ohne Eiqualifikation) enthält kein oder ein nicht kennzeichnungspflichtiges Maß an Ei und wird in der Regel mit Wasser zu einem Teig verarbeitet. Eine weitere Abgrenzung betrifft Frischteigwaren, die denselben Eigehalt wie Eierteigwaren aufweisen können, jedoch nicht getrocknet, sondern mit deutlich erhöhtem Wassergehalt verkauft werden und eine kürzere Haltbarkeit besitzen.
Worauf bei Einkauf und Herstellung zu achten ist
Beim Kauf verarbeiteter Teigwaren empfiehlt sich ein Blick auf die Zutatenliste: Nur wenn der Begriff „Eierteigware" oder die Auslobung „mit N Eiern je 100 g Hartweizengrieß" auf der Verpackung erscheint, ist der gesetzliche Mindestgehalt garantiert. Generische Bezeichnungen wie „Eiernudeln" ohne Mengenangabe sind in der EU zulässig, verpflichten den Hersteller jedoch nicht automatisch zum Dreieierstandard der deutschen Teigwarenverordnung.
Für die handwerkliche oder industrielle Herstellung gilt: Wird die Bezeichnung „Eierteigware" geführt, muss der Eigehalt chargenbezogen dokumentiert und rückverfolgbar sein – sowohl für die amtliche Lebensmittelüberwachung als auch für eine verlässliche Nährwertkennzeichnung, da der Eigehalt den Proteinanteil und den Cholesterinwert des Endprodukts maßgeblich beeinflusst.
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